Nach dem Kellerbrand am Nachmittag des 18. Juli 2024 im Wohngebäude der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) im Niemtscher Weg 1c in Senftenberg herrscht nun 4 Tage danach Klarheit: das Objekt ist aktuell und für längere Zeit nicht bewohnbar. Alle Medienleitungen (Wasser, Abwasser und Elektro) sind im Keller aufgrund der hohen Temperaturen totalschadenbelastet also sehr stark beschädigt oder gar nicht mehr vorhanden.
Bei der Besichtigung des Objektes durch Gutachter, Techniker und Gebäudeversicherer am Montag stellte sich schnell heraus, dass eine „einfache“ Reparatur der Schäden bzw. eine zeitnahe Wiederherstellung der gesamten Versorgungsleitungen nicht möglich ist. Um zukünftig ein modernes und sicheres Wohnen in dem Gebäude zu ermöglichen, sind daher zwingend umfangreiche Sanierungen bzw. Erneuerungen der technischen Gebäudeausstattung im gesamten Haus erforderlich.
Insbesondere der Kellerbereich aber auch die Erdgeschosswohnungen und teilweise der Hausflur sind ruß- und rauchkontaminiert. Die Brandrückstände enthalten giftige oder reizende Stoffe und können eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Bei Betreten des Kellergeschosses besteht das Risiko, dass es durch das Aufwirbeln von Ruß und Asche zu einer Kontaminationsverschleppung kommen kann. Aufgrund der fehlenden Beleuchtung und der von der Decke hängenden Reste der Medienleitungen besteht außerdem eine hohe Unfallgefahr. Daher muss das Gebäude für den freien Zutritt weiterhin gesperrt bleiben. Zur Brandursache gibt es derzeit keine neuen Erkenntnisse. Die Kripo ermittelt weiterhin wegen schwerer Brandstiftung.
Die Mitarbeiter des Teams Wohnen der KWG stehen mit allen Mietparteien im regelmäßigen persönlichen und telefonischen Austausch. Zusätzlich wird nach individueller Absprache ein geordneter Zutritt für die Mieter zu ihren Wohnungen organisiert. So können dringend benötigte und persönliche Dinge wie Medizin, Kleidung oder persönliche Unterlagen etc., die am Donnerstag nicht gleich mitgenommen wurden, nach und nach aus den Wohnungen geholt werden. Auch die Umlagerung von Lebensmitteln aus den Kühlgeräten sowie die Versorgung von in den Wohnungen verbliebenen Haustiereren ist selbstverständlich möglich. So wurde auch den beiden Katzenbesitzern, deren Tiere sich am Donnerstag bei der Evakuierung nicht einfangen ließen, am Wochenende von unserem Bereitschaftsdienst aufgeschlossen, um diese mit frischem Wasser und Futter zu versorgen.
Die aktuelle Unterbringungssituation der betroffenen Mieter hat sich entsprechend der individuellen Bedürfnisse so geändert, dass von den 14 Mietparteien, die aufgrund der Brandschäden evakuiert werden mussten, derzeit noch 6 bei Verwandten oder Bekannten untergekommen und 7 in möblierten Wohnungen der KWG untergebracht sind. Zu einem Mieter konnte bisher noch kein Kontakt aufgenommen werden.
Dass die Wohnungen bis auf weiteres nicht genutzt werden können wurde am Dienstag mit allen 13 Mietparteien persönlich besprochen. Die Kommunikation mit den Mietern und auch der Austausch zu allen Problemen und Erfordernissen, die solch ein Brandereignis mit sich führt, erfolgte bisher beidseitig sachlich und lösungsorientiert.
Für drei Mieter steht der Umzug in ein neues Zuhause bereits fest, die Wohnungsherrichtungen dafür sind bereits in vollem Gange. Voraussichtlich Anfang August werden die von der KWG organisierten Umzüge dafür stattfinden.
Bis Ende der Woche haben 9 weitere Mieter des Niemtscher Wegs 1 c Besichtigungstermine für eine neue Wohnung bei der KWG sowie ein Mieter einen persönlichen Termin zur weiteren Abstimmung und Wohnungssuche.
Die Mitarbeiter des Teams Wohnen gehen aktuell davon aus, dass alle Mieter zeitnah mit einem neuen Zuhause im KWG-Bestand versorgt werden können und versichern, dass jeder Mieter im Rahmen des aktiven Umzugsmanagements unterstützt wird.
Um die Umzüge der Mieter gefahrenfrei durchführen zu können wurden im Objekt Niemtscher Weg 1 c erste Sicherungsmaßnahmen initiiert. Dabei werden die Keller isoliert, das Treppenhaus gereinigt sowie eine provisorische Beleuchtung errichtet bevor die eigentlichen Maßnahmen zur Brandsanierung beginnen können.